Betriebsrat
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeitenden und hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht bei allen Angelegenheiten, die Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Weiterbildung und Datenschutz betreffen. Unsere Lernsoftware unterstützt diese Aufgaben, indem sie transparente Lernprozesse ermöglicht, personenbezogene Daten DSGVO-konform behandelt und flexible Lernzeiten ohne Leistungsdruck bietet. So stellt die Software sicher, dass die Qualifizierung der Mitarbeitenden gefördert wird. Die folgende FAQ beantwortet gängige Fragen zu unserem Lernassistenten Micromate.
Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?
Erhoben werden ausschliesslich die für die Nutzung der Lernsoftware erforderlichen Daten:
Vorname und Nachname
E-Mail-Adresse
Geschlecht (optional, z. B. für personalisierte Ansprache)
zugewiesene Lerninhalte sowie Lernfortschritte
Eine darüberhinausgehende Datenerhebung findet nicht statt.
Können Führungskräfte individuelle Auswertungen einsehen?
Die Software ist flexibel konfigurierbar:
Standardmässig können aggregierte, anonymisierte Auswertungen bereitgestellt werden.
Eine Einsicht auf Personenebene ist nur möglich, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht und entsprechend konfiguriert.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt nach den Vorgaben des Kunden.
Erfolgt eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle?
Die Software dient primär der Qualifizierung und Wissensvermittlung. Es können optional Lernziele definiert und der Lernfortschritt gemessen werden. Ob und in welcher Form Lernziele verpflichtend sind, kontrolliert oder mit Konsequenzen verbunden werden, liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Kunden.
Wo werden die Daten gespeichert?
Alle Daten werden auf zertifizierten Servern in der Schweiz gespeichert. Zusätzlich eingesetzte Drittanbieter:
unterliegen denselben Datenschutz- und Sicherheitsstandards wie Micromate
hosten ebenfalls auf sicheren Servern in der Schweiz
Entspricht die Software der DSGVO?
Ja. Die Software erfüllt sowohl die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
Findet das Lernen während der Arbeitszeit statt? Wird Lernzeit als Arbeitszeit gewertet?
Die Software ist für kurze Lerneinheiten („Microlearning“) ausgelegt, z. B.:
zwischen Terminen
in vorgesehenen Lernzeitfenstern
Eine Nutzung ausserhalb der Arbeitszeit (z. B. auf dem Arbeitsweg) ist technisch möglich. Ob Lernzeit als Arbeitszeit gilt, regelt der jeweilige Kunde bzw. eine entsprechende Betriebsvereinbarung.
Gibt es Lernziele?
Lernziele können optional aktiviert werden. Der Lernfortschritt bezieht sich ausschliesslich auf den fachlichen Fortschritt, nicht auf Lerntempo oder persönliches Engagement.
Die Bedeutung und Verbindlichkeit von Lernzielen wird vom Kunden festgelegt.
Wie wird Mehrbelastung vermieden?
Lernen ist ein zentrales Instrument zur:
Sicherung der Arbeitsqualität
Erhöhung der Sicherheit für Mitarbeitende und Unternehmen
Förderung der persönlichen Entwicklung
In einer gesunden Lernkultur werden Mitarbeitende zum Lernen befähigt und motiviert, ohne zusätzlichen Druck zu erzeugen. Die Software unterstützt kurze, flexible Lerneinheiten und kann so in den Arbeitsalltag integriert werden, ohne Mehrbelastungen zu verursachen. Die konkrete Ausgestaltung liegt beim Kunden.